AGG im Unternehmen: Wir schaffen Strukturen, die Sicherheit geben.
Diskriminierung erkennen. Mitarbeitende schützen. Rechtssicher handeln.

AGG – Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
Ein respektvoller und diskriminierungsfreier Arbeitsplatz ist mehr als eine Frage der Unternehmenskultur. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beschäftigte vor Benachteiligungen zu schützen und geeignete Maßnahmen zu treffen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre AGG-Pflichten praxisnah umzusetzen – von der Prävention und Sensibilisierung bis hin zu klaren Beschwerdewegen und dem Umgang mit konkreten Fällen.
Über 200 Unternehmen setzen auf unsere Erfahrung und unsere individuellen Lösungen für eine gesunde Arbeitswelt.
Unser Team vereint ausgewiesene Fachkompetenz aus unterschiedlichen Bereichen – für eine fundierte, professionelle und ganzheitliche Beratung.
Gesundheit, Psychologie, Recht und Arbeitswelt zusammengedacht.
Vertraulichkeit und Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich DSGVO-konform und mit größter Sorgfalt.
Ihre Vorteile:
Leistungen

Beratung & Bestandsaufnahme
Wir betrachten gemeinsam Ihre bestehenden Strukturen und identifizieren mögliche Handlungsfelder.
- Beratung zu den Anforderungen des AGG
- Analyse bestehender Prozesse und Strukturen
- Identifikation von Handlungs- und Optimierungsbedarf
- Entwicklung individueller Maßnahmen
- Unterstützung bei der Umsetzung

Schulungen & Sensibilisierung
Mitarbeitende und Führungskräfte lernen, Benachteiligungen zu erkennen, angemessen zu reagieren und Verantwortung zu übernehmen.
- AGG-Schulungen für Mitarbeitende
- Schulungen und Workshops für Führungskräfte
- Sensibilisierung für Diskriminierung und Grenzverletzungen
- Praxisnahe Fallbeispiele
- Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag

Beschwerdewege & Prozesse
Beschäftigte müssen wissen, an wen sie sich wenden können und wie mit einer Beschwerde umgegangen wird. Das AGG sieht hierfür ein Beschwerderecht und eine entsprechende betriebliche Anlaufstelle vor.
Wir unterstützen Sie beispielsweise bei:
- der Gestaltung klarer Beschwerdewege
- der Definition von Zuständigkeiten
- der Entwicklung von Richtlinien und Handlungsempfehlungen
- der Information Ihrer Mitarbeitenden
- der strukturierten Bearbeitung von Fragestellungen

Gleichbehandlung sollte im Arbeitsalltag gelebt werden.
Wir unterstützen Sie dabei, Prävention dauerhaft in Ihrer Unternehmenskultur zu verankern.
- Maßnahmen zur Förderung einer respektvollen Zusammenarbeit
- Kommunikations- und Informationsmaßnahmen
- Sensibilisierung für unbewusste Vorurteile
- Prävention von Diskriminierung und Grenzverletzungen
- Begleitung bei der nachhaltigen Umsetzung
Unterstützung für die Menschen, die Gesundheit gestalten
Personalabteilungen & HR
Sie möchten AGG-Prozesse professionell aufstellen und interne Strukturen stärken?
BGM- & Gesundheitsverantwortliche
Sie möchten Gleichbehandlung als Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheits- und Unternehmenskultur etablieren?
Für Führungskräfte
Sie benötigen Sicherheit im Umgang mit Konflikten, Beschwerden und möglichen Grenzverletzungen?
Für Geschäftsführungen und Entscheider:innen
Sie möchten rechtliche Risiken reduzieren und eine diskriminierungsfreie Unternehmenskultur fördern?
Unser Ansatz
AGG-Themen lassen sich selten allein mit einem Gesetzestext lösen. Entscheidend ist, wie Regeln im Arbeitsalltag verstanden und gelebt werden. Deshalb verbinden wir rechtliche Grundlagen, psychologische Expertise und unsere Erfahrung aus der betrieblichen Praxis.
Unsere Lösungen sind:
Praxisnah
Wir übersetzen komplexe Anforderungen in verständliche und umsetzbare Maßnahmen.
Individuell
Wir entwickeln Lösungen, die zu Ihrer Unternehmensgröße, Struktur und Kultur passen.
Sensibel
Diskriminierung und Konflikte erfordern einen professionellen und respektvollen Umgang.
Nachhaltig
Unser Ziel sind Strukturen, die auch langfristig funktionieren – nicht nur eine einmalige Maßnahme.
FAQ's - Häufige Fragen zum AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aus bestimmten gesetzlich geschützten Gründen verhindern oder beseitigen. Dazu gehören unter anderem ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen treffen. Dazu gehören auch vorbeugende Maßnahmen und die Information beziehungsweise Schulung von Beschäftigten. Außerdem müssen Informationen über die zuständige Beschwerdestelle im Unternehmen bekannt gemacht werden.
Ja. Beschäftigte haben das Recht, sich bei einer zuständigen betrieblichen Stelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis diskriminiert fühlen. Die Beschwerde muss geprüft und das Ergebnis der betroffenen Person mitgeteilt werden.
Grundsätzlich können Schulungen für alle Beschäftigten sinnvoll sein. Besonders wichtig sind Führungskräfte und Personen mit Personalverantwortung, da sie im Arbeitsalltag häufig mit entsprechenden Situationen konfrontiert sind.
Ja. Wir können Unternehmen auch bei akuten Fragestellungen und Konfliktsituationen unterstützen und gemeinsam mit Ihnen geeignete nächste Schritte entwickeln.
Gleichbehandlung beginnt nicht erst im Konflikt.
Schaffen Sie Strukturen, die Mitarbeitende schützen und Führungskräften Sicherheit geben.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung für Ihr Unternehmen.